Die vorliegende Beitrags- und Gebührenordnung ergänzt und detailliert den § 4 (Beiträge, Aufnahmegebühren, Pflichtarbeitsstunden) der durch die Mitgliederversammlung beschlossenen gültigen Satzung des SSV Markranstädt.
Die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr, die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden und der Entschädigungssatz für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
Alle zu leistenden Zahlungen unterliegen der Bringpflicht.
Die Beiträge sind für das 1. Halbjahr bis zum 15.03. und für das 2. Halbjahr bis zum 15.10. zu zahlen.
Aktive Mitglieder |
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Kinder / Jugendliche im Nachwuchs |
10,00 € / Monat |
Erwachsene |
15,00 € / Monat |
Studenten / Lehrlinge / Arbeitslose (Nachweis notwendig)
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12,00 € / Monat
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Familienmitgliedschaft (Nachweis notwendig, als Vollzahler gilt bei Erwachsener und Kind/er der Erwachsene)
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Ein Vollzahler, jedes weitere Mitglied 50% Ermäßigung |
Passive Mitglieder
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5,00 € / Monat
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Trainer | 20 € / Jahr |
Ehrenmitglieder / Schiedsrichter |
beitragsfrei |
In der Aufnahmegebühr sind Bearbeitungskosten sowie die Passausstellungsgebühr enthalten.
aktive Mitglieder = 10,00 €
passive Mitglieder = 5,00 €
Die Aufnahmegebühr ist nach Abgabe des Mitgliedsantrag auf das oben stehen Konto mit dem Verwendungszweck „Aufnahmegebühr“ zu überweisen.
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Markranstädt, 28.09.2021
gez. der Vorstand
1. Beispiel personenbezogene Überweisung (Elternteil für Spieler) an:
Kontoinhaber: SSV Markranstädt e.V.
IBAN: DE14 8605 5592 1100 9198 87 (Sparkasse Leipzig - Nachwuchskonto)
Betrag: 60,00 EUR (Beispiel für Nachwuchsspieler)
Verwendungszweck: Beitrag H2 2021
Max Mustermann
U12-Junioren
2. Beispiel teambezogene Überweisung (Trainer für sein Team) an:
Kontoinhaber: SSV Markranstädt e.V.
IBAN: DE14 8605 5592 1100 9198 87 (Sparkasse Leipzig - Nachwuchskonto)
Betrag: 1500,00 EUR (Beispiel für ein Herrenteam)
Verwendungszweck: Beitrag H2 2021
II.Herren