Hier findet ihr die aktuellsten Maßnahmen und Bestimmungen bezüglich des Trainingsbetriebs.
Aufgrund der immer noch akuten Gefährdung durch das Corona-Virus und den damit verbundenen Einschränkungen seitens der Regierung des Freistaates Sachsen sehen wir und als Vorstand gezwungen, auch für den Spielbetrieb auf dem Sportplatz in der Südstraße und dem Kunstrasenplatz am Stadion am Bad ein Hygienekonzept zu erlassen.
Wir bitten hiermit auch dringend um Einhaltung der folgenden Punkte und appellieren an die Vernunft und das Verständnis aller Beteiligten.
Zu diesem Zwecke werden die beiden oben genannten Anlagen in Zonen eingeteilt, welche nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen. Im Folgenden werden die Zonen, deren Umfang und die zutrittsberechtigten Personen kurz erläutert und anbei erfolgt auch eine graphische Zuordnung der Zonen.
Grundsätzlich ist selbstständig darauf zu achten, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen aus anderen Hauhalten nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen ist.
Zone |
Umfang |
Zutrittsberechtigte Personen |
Hinweise |
1 |
Spielfeld und Laufbahn |
SpielerInnen TrainerInnen SchiedsrichterInnen Funktionsteams Ordnungsdienst Sanitätsdienst Ansprechpartner Hygienekonzept |
-Betreten und Verlassen über gekennzeichnete Wege
|
2 |
Umkleidebereich Altbau Stadion am Bad |
SpielerInnen TrainerInnen SchiedsrichterInnen Funktionsteams maximal 1 Elternteil pro Team bei Spielen im Kleinfeldbereich* Ansprechpartner Hygienekonzept |
-Einhaltung Mindestabstand oder Tragen eines MNS -Aufenthaltsdauer auf notwendiges Minimum beschränken -zeitlich versetztes Duschen der Teams |
3 |
Publikumsbereich hinter dem Zaun |
Zuschauer und Gäste
|
-Einhaltung Mindestabstand -Eintragen in Kontaktliste beim Eingang
|
*Um den Kindern beim Umkleiden zu helfen und die Trainerteams zu entlasten bestimmt jedes Team maximal 1 Elternteil, welches am jeweiligen Spieltag Zutritt zu Zone 2 erhält. Dieses Elternteil ist in die jeweilige Kontaktliste der am Spiel teilnehmenden Personen aufzunehmen und trägt einen MNS, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Die Kabine mit Computer und Drucker ist für maximal 5 Personen zugänglich, wobei dies die verantwortlichen Trainer sowie SR und SRA betreffen sollte. Es ist auf den Mindestabstand zu achten und es wird empfohlen, einen MNS zu tragen.
Aufgrund der immer noch akuten Gefährdung durch das Corona-Virus und den damit verbundenen Einschränkungen seitens der Regierung des Freistaates Sachsen sehen wir und als Vorstand gezwungen, auch für den Spielbetrieb auf dem Sportplatz in der Südstraße und dem Kunstrasenplatz am Stadion am Bad ein Hygienekonzept zu erlassen.
Wir bitten hiermit auch dringend um Einhaltung der folgenden Punkte und appellieren an die Vernunft und das Verständnis aller Beteiligten.
Zu diesem Zwecke werden die beiden oben genannten Anlagen in Zonen eingeteilt, welche nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen. Im Folgenden werden die Zonen, deren Umfang und die zutrittsberechtigten Personen kurz erläutert und anbei erfolgt auch eine graphische Zuordnung der Zonen.
Grundsätzlich ist selbstständig darauf zu achten, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen aus anderen Hauhalten nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen ist.
Sportanlage Südstraße:
Zone |
Umfang |
Zutrittsberechtigte Personen |
Hinweise |
1 |
Spielfeld und Laufbahn |
SpielerInnen TrainerInnen SchiedsrichterInnen Funktionsteams Ordnungsdienst Sanitätsdienst Ansprechpartner Hygienekonzept |
-Betreten und Verlassen über gekennzeichnete Wege
|
2 |
Umkleidebereiche |
SpielerInnen TrainerInnen SchiedsrichterInnen Funktionsteams maximal 1 Elternteil pro Team bei Spielen im Kleinfeldbereich* Ansprechpartner Hygienekonzept |
-Einhaltung Mindestabstand oder Tragen eines MNS -Aufenthaltsdauer auf notwendiges Minimum beschränken -zeitlich versetztes Duschen der Teams |
3 |
Publikumsbereich hinter den Barrieren |
Zuschauer und Gäste
|
-Einhaltung Mindestabstand -Eintragen in Kontaktliste beim Eingang
|
Der Sozialraum (Computer mit Drucker) ist für maximal 10 Personen zugänglich, wobei dies die verantwortlichen Trainer sowie SR und SRA betreffen sollte. Es ist auf den Mindestabstand zu achten, ansonsten muss ein MNS getragen werden.
UPDATE VOM 08.10.2020
ÖFFNUNG DER VEREINSRÄUME FÜR MAXIMAL 10 PERSONEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER ABSTANDSREGELN BZW. DER PFLICHT ZUM TRAGEN EINES MUND-NASEN-SCHUTZES
SSV Markranstädt Hygienekonzept
Nach Anpassungen der Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus vom Land Sachsen (Stand 18.07.) passt der SSV Markranstädt seine Maßnahmen zum Spiel- und Trainingsbetrieb gern an.
Spielbetrieb
Das Zulassen von Zuschauern zu den Spielen des SSV Markranstädt e.V. erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin. Wir bitten daher inständig, die folgenden Punkte zu beachten und selbstständig die ohnehin geltenden Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m zu beachten.
Eingangsbereich:
1. Das Verkaufen der Eintrittskarten erfolgt aus einem separaten Raum heraus, wobei eine Scheibe die Zuschauer von der Kassiererin trennt.
2. Das geschulte und fachkundige Ordnerpersonal trägt bei einer möglichen Personenkontrolle einen Mund-Nasen-Schutz und weist die Zuschauer auf das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m hin.
3. Markierungen auf dem Boden unterstützen das Ordnerpersonal beim Einhalten des Mindestabstandes.
4. Kontaktlisten liegen am Eingang bereit und müssen nach Aufforderung durch das Ordnerpersonal ausgefüllt werden.
5. Personen mit erhöhter Körpertemperatur (ab 38°C), Atemnot und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
Sanitäranlagen:
1. Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Hinweisschilder weisen im Sanitärbereich darauf hin.
2. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich, auf den Toiletten und im Tribünenbereich bereit.
Innenraum:
1. Das Betreten des Innenraums und Kabinentrakts ist ausschließlich den direkt am Spiel beteiligten Offiziellen beider Mannschaften und den Schiedsrichtern gestattet.
2. Hinweisschilder und das Ordnerpersonal sorgen für die Durchsetzung des Betretungsverbots.
Tribünenbereich:
1. Hinweisschilder, Stadiondurchsagen und das Ordnerpersonal weisen auf das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m hin.
2. Es werden maximal 120 Tribünenkarten zum Kauf angeboten, um den Mindestabstand zwischen den Zuschauern gewährleisten zu können.
3. Der Imbiss befindet sich im Vereinsraum auf der Tribüne. Ein separater Ein- und Ausgang ist mit Hinweisschildern und Bodenmarkierungen gekennzeichnet, so dass ein Einbahnstraßensystem erkennbar ist.
4. Im Vereinsraum weisen Markierungen auf dem Boden darauf hin, dass der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten ist. Tische und Stühle werden so reduziert, dass auch bei einem Verzehr im Vereinsraum der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Kunstrasen:
1. Das Betreten des Kunstrasens ist ausschließlich den Offiziellen der beiden Mannschaften und dem Schiedsrichterteam gestattet.
2. Die Zuschauer dürfen sich ausschließlich außerhalb des umzäunten Feldes aufhalten und achten selbstständig auf das Einhalten des Mindestabstandes.
3. Hinweisschilder und die anwesenden Ordner unterstützen dabei.
TRAININGSBETRIEB
In Sachsen gelten für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für Außensportstätten folgende Hygieneregelen:
1. Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
2. Personen mit erhöhter Körpertemperatur (ab 38°C), Atemnot und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Trainingsbetreib teilnehmen (Dafür sorgen bitte die Spieler und Eltern, bitte die Eltern dementsprechend informieren).
3. Trainingsformen mit Mannschaftsspielcharakter sind wieder erlaubt. Der Trainingsbetrieb kann ohne spezielle Einschränkungen stattfinden.
4. Der Mindestabstand von 1,50m zwischen Personen ist auch in Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Das Händewaschen gemäß allgemeiner Hygienehinweise vor und nach dem Trainingsbetreib ist sehr empfohlen.
5. Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann.
6. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
Auf Basis dieser Hygieneregeln haben wir folgende Vereinsspielregeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs aufgestellt, die bis auf weiteres gelten und nach
Vorschlägen in Intervallen durch den Vereinsvorstand angepasst werden können:
(1) Die Zufahrt zu den Sportplätzen erfolgt in der Südstraße über das Haupttor zum Parkplatz und am Kunstrasen über die Zufahrt „Schwarzer Weg“ zum Parkplatz „Festwiese“ (der Parkplatz Tennisgebäude
darf nicht genutzt werden). Auf den Parkplätzen sind die Mindestabstände von 1,5m unbedingt einzuhalten.
(2) Die Trainingsplätze Südstraße Feld 3 und Kunstrasen (Abgrenzung Zaun) dürfen ausschließlich nur die Sportler betreten. Die Eltern halten sich bitte außerhalb des Sportplatzes oder auf den Parkplätzen außerhalb der Trainingsplätze auf.
(3) Für den Trainingsablauf bitte Folgendes beachten:
a. Treffpunkt maximal 15 Minuten vor Trainingsbeginn
b. Für die Belegung der Trainingsplätze gilt der Trainingsplan bis auf weiteres.
d. Der Trainingsbetrieb erfolgt ohne spezielle Einschränkungen.
(5) Die Sanitäreinrichtungen und Kabinen stehen nur den Altersbereichen E- bis A-Junioren, Herren sowie Senioren zur Verfügung.
(6) Die Spieler der Teams Bambini und F-Jugend kommen umgezogen zum Training und fahren umgezogen wieder nach Hause (Duschen bitte zu Hause).
(7) Für das Umkleiden und Duschen gelten die Maximalanzahl Personen gemäß Beschilderung Kabinen- bzw. Duschzugangstür sowie der Mindestabstand von 1,5m.
(8) Der Kabinentrakt Tennisgebäude bleibt aufgrund der engen Bereiche bis auf weiteres geschlossen. Eine Notfalltoilette für die Sportler steht mit der Schiedsrichtertoilette im Verkaufsbereich (Schlüssel dafür im Ballraum) zur Verfügung.
(9) Die Vereinsräume (Versammlungsräume) sind von maximal 10 Personen gleichzeitig zu betreten. Sollte der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden können, gilt in den Vereinsräumen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
(10) Die Trainer erstellen zu jedem Training eine Anwesenheitsliste der Spieler, um eine eventuelle Kontaktverfolgung vornehmen zu können.
Die Trainingseinheiten sind bis der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird, die ganze Woche von Montag bis Sonntag möglich. Der aktuelle Trainingsplan ist bindend und
wird auf eure Wünsche hin von den Nachwuchskoordinatoren Klein- und Großfeld sinnvoll angepasst.
Eigenmächtige Veränderungen des Trainingsplanes sind nicht gestattet. Änderungen und Wünsche sind mit dem Vorstand abzusprechen. Wir danken für euer Verständnis und wünschen euch vor allem Gesundheit
und viel Spaß beim Kicken.
Markranstädt, der 08.10.2020
gezeichnet der SSV-Vereinsvorstand